Das Verzeichnis
dient als Informationsquelle für Flugfunkgeräte mit 8,33kHz, Mandate und Finanzierungsmöglichkeiten für die allgemeine Luftfahrt im europäischen Luftraum
WARUM REGISTRIEREN?
Sie erhalten über die Anforderungen/das Mandat im 8,33kHz Funkbetrieb
Erfahren Sie als erster von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen bezüglich der 8,33kHz Funkausrüstung
Erfahren Sie als erster über mögliche Finanzierungsmöglichkeiten für 8,33kHz Funkausrüstung
Bleiben Sie über Vorfälle im Betrieb von 8,33kHz Funkausrüstung informiert (aktuelle Zwischenfälle)
Jetzt registrierenEuropäisches Mandat für 8,33kHz Flugfunkgeräte
WER?
Alle Funkgeräte an Bord eines Luftfahrzeugs, die unter Sichtflugregeln bzw. Instrumentenflugregeln in der allgemeinen Luftfahrt eingesetzt werden, müssen mit einem Kanalabstand von 8,33 kHz betrieben werden können
WANN?
Ab dem 1. Januar 2018 dürfen Luftfahrzeuge, in denen das Mitführen eines Funkgeräts vorgeschrieben ist, im Luftraum nur noch betrieben werden, wenn die Bordfunkausrüstung mit einem Kanalabstand von 8,33 kHz betrieben werden kann
WO?
Ein Sprachkanalabstand von 8,33kHz ist in allen Lufträumen erforderlich, in denen EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen und die Schweiz für die Erbringung von Flugverkehrsdiensten verantwortlich sind (es sei denn, es wurden Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen erteilt)
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Neuigkeiten
Breaking News
8.33kHz Voice Channel Spacing communications07-09-2017 09:45:40Funkgeräte |
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8.33kHz Voice Channel Spacing communications27-07-2017 10:01:44Funkgeräte |
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8.33kHz Voice Channel Spacing communications27-07-2017 09:22:07Funkgeräte |
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8.33kHz deployment status in the airspace below FL19520-07-2017 10:47:30Funkgeräte |